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AGB´s
1. Allgemeines - Geltungsbereich
- Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren allgemeinen
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht
an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung
zugestimmt. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn
wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen
abweichender Bedingungen des Kunden die Bestellung des Kunden vorbehaltlos
annehmen.
- Änderungen und Ergänzungen des
geschlossenen Vertrags bedürfen der Schriftform.
- Zusagen und Nebenabreden bedürfen unserer
schriftlichen Zustimmung.
- Änderungen unserer Geschäftsbedingungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausdrücklich der schriftlichen Vereinbarung
mit uns. Schweigen auf etwaige abweichende Bedingungen des Kunden gilt
nicht als Anerkennung oder Zustimmung.
- Verbraucher im Sinne dieser
Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in
Geschäftsbeziehungen eingetreten wird, ohne dass diese eine gewerbliche,
selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
- Unternehmer im Sinne dieser
Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder
rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen
getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen
beruflichen Tätigkeit handeln.
- Kunden im Sinne dieser
Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. In den
Fällen, in denen für Verbraucher bzw. Unternehmer unterschiedliche
Regelungen gelten, sind diese jeweils unter Verbraucher bzw. Unternehmer
gesondert dargestellt.
- Ist der Kunde ein Unternehmer, gelten
diese Geschäftsbedingungen auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem
Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
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2. Angebot für Verbraucher und
Unternehmer
- Unsere Angebote sind freibleibend, das
heißt, diese sind als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den
Kunden zu verstehen. Der Vertragsabschluss erfolgt, sofern nicht anderes
vereinbart ist, erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung
von uns.
- Erklärungen unsererseits im Zusammenhang
mit diesem Vertrag (zum Beispiel Leistungsbeschreibungen, Bezugnahme auf
DIN Normen usw.) enthalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Im
Zweifel sind nur ausdrückliche schriftliche Erklärungen unsererseits über
die Übernahme einer Garantie maßgeblich.
- Dem Kunden zumutbare technische und
gestalterische Abweichungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und
schriftlichen Unterlagen sowie Modell- Konstruktions- und
Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren
Entwicklung bleiben vorbehalten ohne das hieraus Rechte gegen uns
hergeleitet werden können. Insbesondere stellen derartige Abweichungen
keinen Fehler des Produktes dar.
- Die Angaben über Lieferumfang, Aussehen,
Leistungen und Konstruktionsmerkmale in Druckerzeugnissen entsprechen den
jeweils zum Zeitpunkt der Drucklegung vorhandenen Kenntnissen. Änderungen
sind vorbehalten. Die Darstellung im Internet, Prospekten, Zeitungen etc.
stellt kein bindendes Angebot dar. Ein Vertrag über den Kauf und Versand
von Waren kommt erst nach ausdrücklicher Auftragsbestätigung durch uns,
spätestens jedoch mit Lieferung der bestellten Ware zustande.
- Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen
unserer Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen
Bestätigung. Unsere Außendienstmitarbeiter sind nur befugt, Erklärungen
des Kunden an uns zu übermitteln.
- Offensichtliche Rechen- oder Schreibfehler
berechtigen uns zur Richtigstellung, auch bei schon erteilten Rechnungen.
- Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir
uns an allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller
überlassenen Unterlagen, wie zum Beispiel Kalkulationen, Zeichnungen etc.
Eigentum - und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht
zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden
unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
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3. Preisregelung für Unternehmer
- Die Preise richten sich nach der jeweils
am Tag der Bestellung gültigen Preisliste.
- Sofern nicht gegenteiliges schriftlich
vereinbart wird, gelten unserer Preise ab Werk ausschließlich Verpackung
und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Die Kosten für
Fracht, Zoll, Versicherung und Verpackung werden gesondert in Rechnung
gestellt.
- Angemessene Preisänderungen wegen
veränderter Währungsparitäten, Zölle oder Veränderungen der sonstigen
Kosten wie beispielsweise Lohn -, Material - und Vertriebskosten für
Lieferungen, die drei Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen,
bleiben vorbehalten.
- Wir sind berechtigt, irrtümlicherweise
falsch angegebene Preise zu berichtigen. Kommt es hierdurch zu einer
Preiserhöhung, kann der Kunden vom Vertrag zurücktreten. Ein
Schadensersatzanspruch besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
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4. Preisregelung für Verbraucher
- Die Preise richten sich nach der jeweils
am Tag der Bestellung gültigen Preisliste, die dem Kunden auf Verlangen
zur Verfügung gestellt wird.
- Sämtliche Preise verstehen sich als
Euro-Preise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Wir sind berechtigt, irrtümlicherweise
falsch angegebene Preise zu berichtigen. Kommt es hierdurch zu einer
Preiserhöhung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Ein
Schadensersatzanspruch besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
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5. Vertragsabschluss
für Unternehmer
- Bestellungen des Kunden werden nur dann
wirksam, wenn diese von uns ausdrücklich bestätigt werden. Unsere
Außendienstmitarbeiter sind weder zum Vertragsabschluss, noch zur
Entgegennahme von Zahlungen berechtigt.
- Die zur Vertragsabwicklung erforderlichen
Daten werden von uns gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte zu
kommerziellen Zwecken erfolgt nicht. Auf Verlangen werden diese Daten
nebst diesen AGB dem Kunden per E-Mail zugesandt. Von den weitergehenden
Informationspflichten des § 312 e Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BGB sind wir
freigestellt.
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6. Vertragsabschluss für Verbraucher
- Bestellungen des Kunden werden nur dann
wirksam, wenn diese von uns ausdrücklich bestätigt werden. Unsere
Außendienstmitarbeiter sind weder zum Vertragsabschluss, noch zur
Entgegennahme von Zahlungen berechtigt.
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7. Lieferung an Verbraucher - Verzug
/ Unmöglichkeit
- Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko.
Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir trotz des
vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages unsererseits
den Lieferungsgegenstand nicht erhalten; unsere Verantwortlichkeit für
Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe der Klausel 13 unberührt.
Wir werden dem Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige
Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn wir
zurücktreten wollen, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; wir werden
dem Kunden im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung
unverzüglich erstatten.
- Wir haften bei Verzögerung der Leistung in
Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von uns oder eines
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns nach den gesetzlichen
Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird unsere
Haftung für den Schadenersatz neben der Leistung auf 5 % und für den
Schadenersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes der Lieferung
begrenzt. Im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten wird die Haftung jedoch auf den vertragstypischen
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind -
auch nach Ablauf einer uns etwa vom Kunden gesetzten Frist zur Leistung -
ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist
der Kunde berechtigt, Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu
verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf
Schadenersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher
Aufwendungen auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen
der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des
Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese
Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben
Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag
bleibt unberührt.
- Wird der Versand der Lieferung auf Wunsch
des Kunden um mehr als zwei Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin
oder, wenn kein genauer Liefertermin vereinbart war, nach der Anzeige
unserer Versandbereitschaft verzögert, können wir pauschal für jeden Monat
ein Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises des Liefergegenstandes,
höchstens jedoch 5 % berechnen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, das
uns kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Uns ist der Nachweis gestattet, dass uns ein höherer Schaden entstanden
ist.
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8. Lieferung an Unternehmer - Verzug
/ Unmöglichkeit Vertragsanpassung
- Richtige und rechtzeitige
Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Wir werden den Kunden unverzüglich
über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im
Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung dem Kunden
unverzüglich erstatten.
- Vereinbarte Liefertermine gelten als
eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem
Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche,
schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
- Ist die Nichteinhaltung einer verbindlich
vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, zum Beispiel Mobilmachung,
Krieg, Aufruhr oder ähnliche Ereignisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung)
zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen und zwar auch dann,
wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten.
Verlängert wird auch eine in diesem Fall eventuell vom Kunden gesetzte
Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses.
- Wir haften bei Verzögerung der Leistung in
Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von uns oder eines
Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von uns nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Unsere Haftung ist in den Fällen grober Fahrlässigkeit
jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn
keiner der in Satz 5 dieser Bestimmung aufgeführten Ausnahmefälle
vorliegt. Im Übrigen wird unsere Haftung wegen Verzögerung der Leistung
für den Schadenersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadenersatz
statt der Leistung auf 10 % des Wertes der Lieferung oder Leistung, welche
wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden
kann, begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind - auch nach Ablauf
einer uns etwa gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Die
vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Wir haften bei Unmöglichkeit der Lieferung
in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unsererseits oder
eines unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Unsere Haftung ist in Fällen der groben Fahrlässigkeit
jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn
keiner der in dem letzten Satz dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle
vorliegt. Im Übrigen wird unsere Haftung wegen Unmöglichkeit auf
Schadenersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 10 %
des Wertes desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung, welche wegen der
Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann,
begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der
Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in
Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des
Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
- Sofern unvorhergesehen Ereignisse im Sinne
dieser Regelung die Vertragserfüllung erheblich beeinflussen (insbesondere
bei Unmöglichkeit), wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben
angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist,
können wir vom Vertrag zurücktreten.
- Wird der Versand auf Wunsch des Kunden
verzögert, so kann nach Ablauf eines Monats nach Anzeige der
Versandbereitschaft, Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrags für
jeden angefangenen Monat dem Kunden berechnet werden; das Lagergeld wird
auf 5 % begrenzt, es sei denn wir können höhere Kosten nachweisen.
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9. Versendung an Verbraucher
- Der Kunde trägt die Kosten der Versendung
ab dem Ort unserer Niederlassung, es sei denn, diese überschreiten ein
angemessenes Verhältnis zum Wert des Liefergegenstandes. Ansonsten gelten
die gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Regelungen der §§ 446, 447
BGB.
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| 10. Versendung an Unternehmer
Die Gefahr geht auf den Kunden über, auch
wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist:
- Bei Lieferung, wenn die betriebsbereite
Sendung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Die Verpackung
erfolgt mit bester Sorgfalt. Der Versand erfolgt nach unserem besten
Ermessen. Auf Wunsch und Kosten des Kunden wird die Sendung von uns gegen
Bruch -, Transport - und Feuerschäden versichert.
- Wenn der Versand, die Zustellung oder der
Beginn oder die Durchführung der Versendung auf Wunsch des Kunden oder aus
von ihm zu vertretenden Gründen verzögert wird, so geht die Gefahr für die
Zeit der Verzögerung auf den Kunden über, jedoch sind wir verpflichtet,
auf Wunsch und Kosten des Kunden die von ihm verlangten Versicherungen zu
bewirken.
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11. Zahlungsbedingungen für
Verbraucher
- Die Kaufpreiszahlung ist in vollem Umfang
bei Lieferung fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung unsererseits
8 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im
Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein
Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht in angemessenen
Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der
Nacherfüllung ( insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht.
- Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Dem Kunden ist der Nachweis
gestattet, dass der Schaden nicht höher als 5 Prozentpunkte über dem
Basiszinssatz (§§ 247, 288 BGB) ist. Uns ist der Nachweis gestattet, dass
ein höherer Schaden entstanden ist.
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12. Zahlungsbedingungen für
Unternehmer
- Die Vergütung ist in vollem Umfang bei
Lieferung bzw. Abnahme fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung
unsererseits 8 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht
bezahlt hat. Im Falle des Vorhandensein von Mängeln steht dem Kunden ein
Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist
unzweifelhaft mangelhaft bzw. dem Kunden steht unzweifelhaft ein Recht zur
Verweigerung der Annahme der Kaufsache zu; in einem solchen Fall ist der
Kunde nur zur Zurückhaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag in
angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten
der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Kunde
ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zumachen,
wenn der Kunde fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fälligen
Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der - mit Mängel
behafteten - Lieferung bzw. Arbeiten steht.
- Schecks und diskontfähige unversteuerte
Wechsel werden von uns nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung
erfüllungshalber angenommen. Wechsel - und Diskontspesen werden gesondert
berechnet und sind ohne Abzug sofort fällig und zahlbar.
- Eine Aufrechnung ist nur wegen
unbestrittener, unzweifelhafter oder rechtskräftig festgestellten
Gegenansprüchen des Kunden zulässig.
- Werden die Zahlungsbedingungen nicht
eingehalten oder werden uns Umstände bekannt, die nach unserem
pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit
des Kunden zu mindern, so sind wir berechtigt, sämtliche
Zahlungsverbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns sofort
fällig zu stellen und zwar unabhängig von der Laufzeit etwa
hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel. Wir sind dann weiterhin
berechtigt noch ausstehende Lieferung nur gegen Vorauszahlung auszuliefern
oder entsprechende Sicherheiten zu fordern. Ferner sind wir berechtigt,
von Verträgen, die wir noch nicht erfüllt haben, unter Fristsetzung von
zwei Wochen, verbunden mit der Rücktrittsandrohung, für den Fall der
Nichterfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen innerhalb der Frist,
zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
- Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Dem Kunden ist der Nachweis
gestattet, dass der Schaden nicht höher als 8 Prozentpunkte über dem
Basiszinssatz (§§ 247, 288 BGB) ist. Uns ist der Nachweis gestattet, dass
ein höherer Schaden entstanden ist.
- Wir sind berechtigt, trotz anders
lautender
Bestimmung des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden
anzurechnen.
- Sind bereits Kosten und Zinsen durch den
Verzug entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die
Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen
anzurechnen.
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13. Eigentumsvorbehalt gegenüber
Verbrauchern
- Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum
bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegenüber dem Kunden aus der
Geschäftsverbindung zustehende Ansprüche. Bei Pflichtverletzung des
Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir - nach erfolglosem
Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung - zum
Rücktritt vom Vertrag und zum Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes
berechtigt, wobei die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Frist
unberührt bleiben.
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14. Eigentumsvorbehalt gegenüber
Unternehmern
- Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum
bis zur Erfüllung sämtlicher gegenüber dem Kunden aus der
Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Bei Pflichtverletzungen des
Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung
berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und/oder
vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im
Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes liegt keine Rücktrittserklärung
von uns, es sei denn dies wird ausdrücklich von uns erklärt.
- Wenn es sich bei der gelieferten Ware um
hochwertige Güter handelt, ist der Kunde verpflichtet, solange das
Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu
behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen
Diebstahl -, Feuer - und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu
versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der
Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der
Liefergegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt
ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und
außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet
der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
- Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt
berechtigt, soweit er seinerseits unter eigenem Eigentumsvorbehalt
weiterverkauft, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in
irgendeiner Form. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe der
Forderungen unsererseits gegenüber dem Kunden (einschließlich
Mehrwertsteuer) ab. Wir nehmen die vorbezeichnete Abtretung schon jetzt
an. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach
Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung
der Forderung auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die
Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch
die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen aus dem vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in
Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Auf
Verlangen von uns wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen,
erforderliche Angaben machen, Unterlagen aushändigen und seinen Schuldnern
die Abtretung mitteilen. Wir dürfen zur Sicherung unserer
Zahlungsansprüche die Abtretung jederzeit offen legen.
- Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und
zukünftigen Lieferungen oder Leistungen oder bei Vermögensverfall des
Kunden dürfen wir zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der
Vorbehaltsware diese herausverlangen, insbesondere dürfen wir, um die
Vorbehaltsware an uns zu nehmen, die Geschäftsräume des Kunden betreten.
- Der Zahlungsverzug des Kunden berechtigt
uns ferner zum Rücktritt vom Vertrag. Bei Rücktritt können wir gemäß § 448
Abs. 2 BGB die Vorbehaltsware herausverlangen. Die Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns
gilt nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.
- Die Be - und Verarbeitung oder Umbildung
der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für
uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der
Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit
anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir
das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes
unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der
Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die
Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache
anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig
Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder
Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den
Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch
die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten
erwachsen. Wir nehmen die Abtretung schon jetzt an.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden
Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu
sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
- Die Auswahl der freizugebenden
Sicherheiten obliegt uns. Für die Bewertung der Sicherheiten ist bei der
Vorbehaltsware der zur Zeit des Freigabeverlangens geltende Nettopreis von
uns maßgeblich, bei abgetretenen Forderungen ist vom netto Rechnungsbetrag
abzüglich eines Sicherheitsabschlags von 20 % auszugehen. Handelt es sich
um Forderungen, bei welchen der Abnehmer des Kunden bereits in
Zahlungsverzug ist oder Tatsachen bekannt sind, die berechtigten Grund zu
der Annahme geben, dass ein Ausfall zu befürchten ist, so beträgt der
Abschlag 40 %. Bei wegen Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung nur in
Form von Miteigentum bestehenden Sicherheiten ist vom Netto - Listenpreis
der von uns gelieferten Ware abzüglich eines Abschlags von 30 %
auszugehen.
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15. Gewährleistung gegenüber
Verbrauchern
- Wir haben Sachmängel der Lieferung, welche
wir von Dritten beziehen und unverändert an den Kunden weiterliefern,
nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit
bleibt nach Maßgabe der Klausel 13 unberührt.
- Soweit eine gebrauchte Sache
Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für
Schadensersatzansprüche wegen Mängeln - gleich aus welchem Rechtsgrund -
sechs Monate, für sonstige Ansprüche und Rechte wegen Mängeln ein Jahr.
- Soweit eine neue Sache Liefergegenstand
ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen
Mängeln - gleich aus welchem Rechtsgrund - ein Jahr.
- Die Verjährungsfrist nach Abs. 2 und Abs.
3 gilt auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen uns, unabhängig von
deren Rechtsgrundlage. Sie gelten auch, soweit die Ansprüche mit einem
Mangel nicht im Zusammenhang stehen.
- Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten
mit folgender Maßgabe:
(a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes;
(b) Die Verjährungsfristen der Absätze 2 und 3 gelten im Übrigen auch
nicht, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder soweit wir eine
Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben
(vgl. oben 2.(2)). Wurde ein Mangel arglistig verschwiegen, so gelten an
Stelle der in den Absätzen 2 und 3 genannten Fristen die anwendbaren
Fristen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) bzw.
Nr. 3 (sonstige Sachen) unter Ausschluss der Fristverlängerung bei Arglist
gem. § 438 Abs. 3 BGB.
(c) Die Verjährungsfristen der Absätze 2 und 3 gelten zudem nicht, so weit
der Liefergegenstand ein Bauwerk ist oder eine Sache, die entsprechend
ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen
Mangelhaftigkeit verursacht oder soweit es um das dingliche Recht eines
Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes
verlangt werden kann.
(d) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht
in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
oder Freiheit, bei Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer
grobfahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten.
- Die Verjährungsfrist beginnt bei allen
Schadensersatzansprüche mit der Ablieferung.
- Soweit in dieser Bestimmung von
Schadensersatzansprüche gesprochen wird, werden auch Ansprüche auf Ersatz
vergeblicher Aufwendungen erfasst.
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16. Gewährleistung gegenüber
Unternehmern bei Lieferung neuer Sachen
- Wir haben Sachmängel der Lieferung, welche
wir von Dritten beziehen und unverändert an den Kunden weiterliefern,
nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit
bleibt nach Maßgabe der Klausel Ziffer 13 unberührt. Die Herstellung der
Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt.
- Die Parteien sind sich jedoch darüber
bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler von
Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
- Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass
die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der
von diesem getroffene Auswahl zusammenarbeiten.
- Die Gewährleistungsrechte des Kunden
setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 BGB geschuldeten
Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, sind
gem. § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von 3 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich
nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als
genehmigt.
- Die Verjährungsfrist für Ansprüche und
Rechte wegen Mängeln der Lieferung - gleich aus welchem Rechtsgrund -
beträgt ein Jahr. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1
Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen), § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB
(Bauwerke, Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des
Unternehmers). Die vorstehend in Satz 2 genannten Ansprüche unterliegen
einer Verjährungsfrist von drei Jahren.
- Die Verjährungsfristen nach Abs. 3 gelten
auch für sämtliche Schadensersatzansprüche uns gegenüber, die mit dem
Mangel im Zusammenhang stehen - unabhängig von der Rechtsgrundlage des
Anspruchs. Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen uns bestehen,
die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, gilt für sie die
Verjährungsfrist des Abs. 3.
- Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten
mit folgender Maßgabe:
(a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes;
(b) Die Verjährungsfristen der Absätze 2 und 3 gelten im Übrigen auch
nicht, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder soweit wir eine
Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben
(vgl. oben 2.(2)). Wurde ein Mangel arglistig verschwiegen, so gelten an
Stelle der in dem Absatz 3 Satz 1 und 3 genannten Fristen die gesetzlichen
Verjährungsfristen, die ohne Vorliegen von Arglist gelten würden unter
Ausschluss der Fristverlängerung bei Arglist gem. § 438 Abs. 3 BGB.
(c) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht
in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer
grobfahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten.
- Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt
die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des
Gefahrenübergangs vorlag, so steht das Wahlrecht zwischen
Mängelbeseitigung und Neulieferung ausschließlich uns zu. Wir werden die
Ware vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern
oder ersatzweise liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung
innerhalb angemessener Frist zu geben. Vor etwaiger Rücksendung der Ware
ist unsere Zustimmung einzuholen.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der
Kunde - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag
zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche
Aufwendungen kann der Kunde nicht verlangen. Will der Kunde Schadenersatz
statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist ein
Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen dritten Versuch
gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung
bleiben unberührt.
- Mängelansprüche bestehen nicht bei nur
unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur
unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher
Abnutzung oder Verschleiß (zum Beispiel infolge Gebrauchs abgenutzte oder
verbrauchte Akkubatterien) wie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang
infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger
Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder auf Grund besonderer
Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden
vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder
Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und daraus entstehende
Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Die Gewährleistung entfällt
ferner, wenn die Seriennummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen
entfernt oder unleserlich gemacht werden.
- Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck
der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport -,
Wege -, Arbeit - und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die
Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich
an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden
ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen
Gebrauch.
- Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns
bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die
gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen
getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Kunden gegen den
Lieferanten gem. § 478 Abs. 2 BGB gilt ferner Abs. 8 dieser Regelung
entsprechend. Ebenso gilt für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des
Kunden gegen den Lieferer gem. § 478 Abs. 2 BGB Abs. 11 diese Regelung
entsprechend.
- Durch die Inanspruchnahme der
Gewährleistung durch den Kunden verlängert sich die Gewährleistungsfrist
nicht.
- Weitergehende oder andere als die hier
geregelten Ansprüche des Kunden gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen
wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
- Im Falle des arglistigen Verschweigens
eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die
Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs im Sinne von §
444 BGB (also bei Vorliegen einer schriftlichen Erklärung unsererseits,
dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat
und dass wir verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens
einstehen wollen) richten sich die Rechte des Kunden ausschließlich nach
den gesetzlichen Bestimmungen.
- Ergibt die Überprüfung einer
Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, sind wir
berechtigt, aller Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der
Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen
von uns berechnet.
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17. Gewährleistung gegenüber
Unternehmern bei Lieferung gebrauchter Sachen
- Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der
Lieferung - gleich aus welchem Rechtsgrund - werden ausgeschlossen. Dies
gilt nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei
unbeweglichen Sachen) oder § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für
Bauwerke). Im Falle des vorstehenden Satz 2 gilt eine Verjährungsfrist von
1 Jahr.
- Die Ausschluss - bzw.
Verjährungsregelungen nach Abs. 1 gelten auch für sämtliche
Schadensersatzansprüche gegen uns, die mit dem Mangel im Zusammenhang
stehen - unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit
Schadensersatzansprüche jeder Art gegen uns bestehen, die mit einem Mangel
nicht im Zusammenhang stehen, werden sie ausgeschlossen.
- Der Ausschluss und die Verjährungsfrist
gemäß Abs. 1 gelten mit folgender Maßgabe:
a) Sie gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes;
b) Sie gelten auch nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde
oder soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen
haben BGB (Erklärung unsererseits, dass der Kaufgegenstand bei
Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass wir
verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen wollen).
Wurde ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen, so
gelten an Stelle des Ausschlusses und der Frist nach Abs. 1 die
gesetzlichen Verjährungsfristen, die ohne Vorliegen von Arglist gelten
würden unter Ausschluss der Fristverlängerung bei Arglist gem. § 438 Abs.
3 BGB.
c) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht
in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer
grobfahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten.
- Die Verjährungsfrist beginnt bei allen
Ansprüchen mit der Ablieferung der Sache.
- Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt
ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die
Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
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18. Rücktritt vom Verbraucher
- Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn wir die Pflichtverletzung
zu vertreten haben. Der Kunde hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb
einer angemessenen Frist nach unserer Aufforderung zu erklären, ob er
wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung
besteht. Im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen
Bestimmungen.
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19. Rücktritt vom Unternehmer
- Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten,
wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben; dies gilt auch im Fall
von Mängeln. Der Kunde hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer
angemessenen Frist nach unserer Aufforderung zu erklären, ob er wegen der
Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht.
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20. Rückgriffsansprüche des
Unternehmers
- Rückgriffsansprüche des Käufers gegen uns
gem. § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der
Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche
hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
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21. Haftung gegenüber Verbrauchern
- Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder
der groben Fahrlässigkeit unsererseits oder eines Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen von uns nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen
haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der schuldhaften Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Mangel arglistig
verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des
Liefergegenstandes übernommen wurde. Der Schadensersatzanspruch für die
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für
Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden, z. B.
Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen.
- Die Regelung der Sätze 3 und 4 dieses Abs.
1 gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder
wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet
wird, oder soweit der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder wir eine
Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstands übernommen haben
(Erklärung unsererseits, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine
bestimmte Eigenschaft hat und dass wir verschuldensunabhängig für alle
Folgen ihres Fehlens einstehen wollen).
- Die Regelung des vorstehenden Abs. 1
erstreckt sich auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz
statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen
Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus
unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz
vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug und Unmöglichkeit
bestimmt sich jedoch nach den Regelungen gemäß Ziffer 7 (2-3) .
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22. Haftung gegenüber Unternehmern
- Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder
der groben Fahrlässigkeit unsererseits oder eines Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen von uns nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen
haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für
die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz
2 dieses Abs. 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt (Verletzung Leben,
Körper, Gesundheit).
- Die Haftung für Schäden durch den
Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden z. B. Schäden an anderen
Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens,
des Körpers der Gesundheit gehaftet wird.
- Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 und
2 erstrecken sich auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz
statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen
Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus
unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz
vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch
nach den Regelungen gemäß der Ziffern 8. (2-6).
- Soweit einer Haftung von uns
ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
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23. Gewerbliche Schutzrechte und
Urheberrechte; Rechtsmängel Regelung gegenüber Verbrauchern
- Sofern nicht anders vereinbart, sind wir
verpflichtet, die Lieferung lediglich innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechte Dritter
(im folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der
Verletzung von Schutzrechten durch von uns erbrachte vertragsgemäß
genutzte Lieferung gegen den Kunden berechtigter Ansprüche erhebt, haften
wir gegenüber dem Kunden innerhalb der in Ziffer 10.1 (3) bestimmten Frist
wie folgt:
(a) Wir werden nach unserer Wahl und auf unsere Kosten für die betreffende
Lieferung entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das
Nutzungsrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist uns dies nicht zu
angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen
Rücktritt - oder Minderungsrechte zu.
(b) Unsere Pflicht zur Leistung von Schadenersatz richtet sich nach Ziffer
13.1
(c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen bestehen nur, soweit der
Kunde uns über die von Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich
schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und uns alle
Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt
der Kunde die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderung oder sonstigen
wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf
hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung keine Anerkenntnis einer
Schutzverletzung verbunden ist.
- Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen,
soweit er die Schutzverletzung zu vertreten hat.
- Ansprüche des Kunden sind ferner
ausgeschlossen, soweit die Schutzverletzungen durch spezielle Vorgaben des
Kunden, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendungen oder dadurch
verursacht wird, dass die Lieferung vom Kunden verändert oder zusammen mit
nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.
- Im Falle der Schutzverletzungen gelten für
die in Nr. 1 a geregelten Ansprüche des Kunden.
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24. Gewerbliche Schutzrechte und
Urheberrechte; Rechtsmängel Regelung gegenüber Unternehmern
- Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass
die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte
Dritter verletzen. Dies gilt nicht, wenn Schutzrechte Dritter arglistig
verschwiegen wurden oder diesbezüglich eine Garantie für die
Beschaffenheit der Sache von uns übernommen wurde (gemäß Ziffer 2.2 dieser
Bedingungen). Der Kunde hat uns von allen gegen ihn aus diesem Grund
erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
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25. Fernabsatzvertrag mit
Widerrufsklausel für Verbraucher
- Bei Fernabsatzgeschäften im Sinne des §
312 b BGB steht dem Verbraucher ein uneingeschränktes Rückgaberecht gemäß
§ 356 BGB innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware - ohne Angabe von
Gründen - zu. Zur Fristwahrung genügt die fristgerechte Rücksendung der
Ware oder die Absendung des schriftlichen Rückgabeverlangens an die Firma
Michael Weretelnik Netzwerktechnik, Meisenweg 43, 67346 Speyer. Bei einem
Warenwert bis zu 40 EUR trägt der Verbraucher die Kosten der Rücksendung.
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26. EG- Einfuhrumsatzsteuer für
Unternehmer
- Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb
Deutschlands hat, ist er zur Einhaltung bezüglich der Regelung der
Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Hierzu gehört
insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer an uns.
Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Anfrage die notwendigen Auskünfte
hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der
Verwendung und des Transports der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der
statistischen Meldepflicht zu erteilen.
- Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen
Aufwand - insbesondere eine Bearbeitungsgebühr - der bei uns aus
mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer
entsteht, zu ersetzen.
- Jegliche Haftung von uns aus den Folgen
der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten
hierzu ist ausgeschlossen soweit unsererseits nicht Vorsatz bzw. grobe
Fahrlässigkeit vorliegt.
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27. Sonstiges
- Der Kunde ist nicht berechtigt, seine
Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
- Dieser Vertrag und die gesamte
Rechtsbeziehung der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG).
- Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der
Kunde Kaufmann ist oder keinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat,
bei allen aus dem Vertragsverhältnissen unmittelbar oder mittelbar sich
ergebenden Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind auch
berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
- Die Auftragsentwicklung erfolgt mit Hilfe
automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde stimmt der Bearbeitung durch
uns im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur
Auftragsabwicklung notwendigen Daten zu. Der Kunde ist auch damit
einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen
Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke von uns
auch innerhalb der Unternehmensgruppe, der wir angehören, verwenden.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags
oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine
Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die
Parteien verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen Bestimmung des
Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen eine solche gesetzlich
zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.
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