2.4 Letztendliche
Turnierbefugnis
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Obwohl
diese Regeln versuchen, die große Mehrheit der bei
Turnieren auftretenden Situationen abzudecken, könnte
sich immer noch ein gelegentlicher Bedarf nach
Interpretation der Regeln und ihrer korrekten Anwendung
unter unüblichen Umständen ergeben. |
| (2) |
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Der
Turnierleiter oder ein anderer Turnieroffizieller
(Oberschiedsrichter), dem für
ein Turnier die letztendliche Befugnis erteilt worden ist,
trifft dann solche Entscheidungen (außer
Tatsachenentscheidungen des Schiedsrichters) nach seinem
Ermessen. Diese sind endgültig. |
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