2.15 Unzweckmäßiger
Gebrauch von Ausrüstung
Siehe
auch Regel 3.42
| (1) |
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Der
Schiedsrichter sollte aufmerksam beobachten, ob ein
Spieler Hilfsmittel oder Ausrüstungsgegenstände auf eine
Art und Weise benutzt, die nicht der ursprünglich
zugedachten entspricht. Turnieroffizielle sollten diesem
Verhalten der Spieler entgegenwirken. |
| (2) |
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Grundsätzlich
wird ein Verhalten nach Regel 2.15 (1) nicht bestraft, da
der Schiedsrichter oder ein Turnieroffizieller
einschreiten muss, bevor ein solcher Fall eintritt. Sollte
ein Spieler jedoch diese (oder jegliche andere)
Anweisungen ignorieren, nachdem er ausdrücklich darauf
hingewiesen wurde, dass diese Tätigkeit nicht erlaubt
ist, so können die Turnieroffiziellen gegen diesen
Spieler gemäß den Regelungen unter "Unsportlichem
Verhalten" einschreiten. (Siehe auch Punkt
1.3
und Punkt
1.4.) |
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Kommentar: |
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Siehe auch
Punkt 3.42
- Unkorrektes Markieren |
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