| (1) |
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Sofern
es nicht durch turnierspezifische Regeln ausdrücklich
erlaubt ist, ist es dem Spieler untersagt, wissentlich
jede Art von Ratschlägen von außerhalb anzunehmen. |
| (2) |
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Während
des Spiels ist es dem Spieler untersagt, mit anderen
Personen als den Turnieroffiziellen oder seinem Gegner
Kontakt aufzunehmen. |
| (3) |
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Sollte
ein Spieler eine Unterhaltung begehren, um z.B. ein Getränk
oder einen Ausrüstungsgegenstand zu bestellen, oder hat
er irgend einen anderen erlaubten Grund, so muss er dies
entweder durch einen Turnieroffiziellen oder mit der
Genehmigung und unter Beobachtung des Schiedsrichters tun. |
| (4) |
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Hat
der Schiedsrichter Grund zu der Annahme, dass ein Spieler
wissentlich Unterstützung bezüglich des Spiels von außerhalb
anfordert oder akzeptiert, so muss er die entsprechenden
Schritte wegen "unsportlichem Verhaltens"
einleiten. |
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Kommentar: |
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"Coaching" ist nicht erlaubt.
(Siehe auch
Punkt
2.28 - Unsportliches Verhalten). |